Was ist ein Instandhaltungskonzept?

So erfüllen Sie die Anforderungen an das Instandhaltungskonzept

Das Instandhaltungskonzept dient der Aufrechterhaltung des sicheren und ordnungsgemäßen Zustands der Anlage

Instandhaltungsarbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal anhand des Instandhaltungskonzepts durchzuführen.

Das Instandhaltungskonzept und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Was ist ein Instandhaltungskonzept?
Instandhaltung beinhaltet gemäß § 2 Absatz 7 BetrSichV Wartung, Inspektion und Instandsetzung.

Zielsetzung: Das Instandhaltungskonzept dient der Aufrechterhaltung des sicheren und ordnungsgemäßen Zustands der Anlage
Der Arbeitgeber muss Vorkehrungen treffen, damit Instandsetzungsbedarf rechtzeitig erkannt wird.

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Anforderungen an das Instandhaltungskonzept
Bei der Erstellung des Instandhaltungskonzeptes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Legen Sie die Verantwortlichkeiten im Rahmen des Instandhaltungskonzeptes fest:
für die Festlegung der Wartungs- und Inspektionsinhalte.
für die Abarbeitung der Wartungs- und Inspektionsinhalte.
für die Bewertung von Abweichungen vom Sollzustand und erforderliche Instandsetzungen.
für die Ermittlung von zugehörigen Fristen für Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU, Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, MSR-Einrichtungen für den Explosionsschutz als Teil der Ex-Vorrichtungen.
für die Rückmeldung / Fertigmeldung der Durchführung von Wartungen

Instandhaltungsarbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal, das über ausreichende Erfahrung in der Instandhaltung von Anlagen verfügt, anhand des Instandhaltungskonzepts durchzuführen.
Das Instandhaltungskonzept und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Anforderungen an das Instandhaltungskonzept können Sie mit dem Wartungsplaner erfüllen.


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Elektroprüfungen endlich im Griff
Wenn Ihr Unternehmen zahlreiche Elektrogeräte im Einsatz hat, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Überprüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Geräte einhalten.
Doch welches Elektrogerät muss wann geprüft werden?
Wer darf die Prüfung durchführen?
Wo befinden sich die Dokumente dazu?
Wie werden die Prüfergebnisse in eine zentrale Software importiert?
Diese und weitere Fragen lassen sich mit dem Wartungsplaner ganz einfach beantworten. Die Software ermöglicht die einfache Planung, Durchführung und Dokumentation inkl Import von Elektroprüfungen nach Vorschrift DGUV V3 / DGUV V4 (E-Check).

Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen - Die termingerechte Prüfung stellt eine hohe logistische Herausforderung dar
Betriebssicherheitsverordnung, BG-Vorschriften oder Druckgeräterichtlinie - dies sind nur einige Vorschriften, die regelmäßige Prüfungen für Geräte, Anlagen, Maschinen und Werkzeuge vorschreiben. Behalten Sie den Überblick über Ihre Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen. Einfach am PC oder mobil am Smartphone / Tablet organisieren Sie die notwendigen Prüfungen mit dem Prüf- und Wartungsplaner.

Maßnahmen & Pflichten einhalten
Mit dem Wartungsplaner können Sie Ihre Unterlagen für Audits vorbereiten, Pflichten delegieren, Legal Compliance sicherstellen.
Dokumentieren Sie weiterhin auch die Mitarbeiterunterweisungen mit der Software.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

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