Wartungssoftware. Enorme Zeitersparnis. Wartungen und Inspektionen termingerecht durchführen. Wir bieten eine Wartungssoftware zur Dokumentation der Anlagenwartung
Erfolgreiche Durchführung von Audits stellen für Unternehmen meist vor eine große Herausforderung
Die Einhaltung von Prüfterminen im Arbeitsschutz und die erfolgreiche Durchführung von Audits stellen für Unternehmen meist eine große Herausforderung dar.
Mit normalen Office-Programmen oder gar klassisch mit Papier und Bleistift, ist die Erfüllung aller Anforderungen an die Dokumentation der Prüftermine eine wahrliche Mammutaufgabe und bringt die Fachkraft für Arbeitsschutz schnell an seine Grenzen.
Abhilfe schafft hier oftmals eine entsprechende Software-Lösung. Sie kann in vielen Aufgabenbereichen des Prüffristenmanagement unterstützen und diese Aufgaben effektiver, sicherer und wirtschaftlicher gestalten.
Eine Prüftermine-Mangement-Software zeichnet beispielsweise die Prüfungen zuverlässig auf, erinnert an die nächste Prüfung.
Ein solches systematisches und modernes Programm eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität der Prozesse auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.
Lösen Sie mit dem Wartungsplaner die größten Herausforderungen durch einem intelligenten Wartungsplan je Maschine und Anlage
Mit einem intelligenten Wartungsplan für die Maschinen und Anlagen kommen Sie dem Ziel einer 100% Arbeitssicherheit und einer 0% Ausfallquote möglichst nahe.
Unsere Wartungsplaner-Software unterstützt Sie dabei, Prüfungen und Wartungstermine termingerecht durchzuführen.
Mit dem Wartungsplaner organisieren Sie alle Termine und Aufgaben, die mit der Prüfung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von betrieblichen Arbeitsmitteln und Anlagen zusammenhängen.
Mit einer systematischen Wartungsplanung reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und der Elektrosicherheit schreiben vor, alle Maschinen, Anlagen und Elektrogeräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen.
Typische Objekten, die geprüft werden müssen:
- Maschinen und Anlage
- elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschift 3)
- persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- Aufzüge
- Rauchmelder und Feuerlöscher
- Stapler, Flurförderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge
- Druckbehälter
- Türen, Tore Fenster
- Regale und Regaleinrichtungen
Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt.
Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung