Jetzt noch flexibler dokumentieren: Alle vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen Ihrer Betriebsmittel im Wartungsplaner dokumentieren und steuern.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht?
Die Wartungsplaner bietet der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz eine umfassende Lösung zum Managen von Arbeitsschutzaufgaben sowie für die entsprechenden Dokumente.
Mit dem Wartungsplaner können Sie in nur wenigen Schritten ganz einfach die benötigte Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Bringen Sie die Dokumentation der betrieblichen Unterweisungen auf das nächste Level!
Mit unserer Software werden Ihre Unterweisungen effizienter geplant und dokumentiert
Denn Sie verwalten die gesamten Unterweisungen in nur einer Software -
Der Wartungsplaner enthält den gesamten Terminverfolgung der Unterweisung.
Mit der Software prüfen, planen und dokumentieren Sie Ihre Unterweisungsarbeit in einem Workflow-Tool.
Welcher Kollege braucht noch eine Unterweisung? Wer ist schon durch mit den wiederkehrenden Unterweisungen?
Mit dem Unterweisungsmanager sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Benutzerfreundlicher
Unterweisungsmanager / Unterweisungssoftware für den Sicherheitsbeauftragten.
Starten Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit jetzt den 3 Wochen GRATIS-Test. der Unterweisungssoftware.
Im Wartungsplaner können beliebige Wartungs- und Prüfobjekte angelegt werden.
Typische Objekte die erfasst werden:
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Stapler und Hebezeugen
- Feuerlöscher
- Druckbehälter
- Regale, Regalanlagen
- Leitern und Tritte
Alle vorgeschriebenen Prüfungen von Arbeits- und Betriebsmitteln organisieren
Mit der Wartungsplaner Software lassen sich sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Arbeits- und Betriebsmitteln als auch die notwendige Dokumentation organisieren.
Dokumentieren Sie aussagekräftig
Die Umsetzung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften erfordert eine hohe Sorgfalt des Arbeitgebers oder Unternehmers.
rechtssichere Dokumentation der Prüfungen von technischen Objekten
Die lückenlose, jederzeit nachvollziehbare, rechtssichere Dokumentation der technischen Objekte ist das Ziel.
Darunter fällt die gesamte Prüfungshistorie, mit Informationen über wesentliche Nutzungsänderungen, der Beseitigung von Mängeln usw.